Inwiefern kann ich als Anbieter einer Dienstleistung sicherstellen, die Nutzer bei Registrierung nach §13 Telemediengesetz bzw. dann bald gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung über die Nutzung ihrer Daten zu informieren?
Kann Protonet dort eine Vorlage zur Verfügung stellen?
Gruß Bernd Hillers
Sehr geehrter Herr Hansen-Oest,
unsere Maya wird, wie es auch von Protonet beworben wird, mit Externen / Kunden / Partnern geteilt. Ich denke dies ist eine weit existierende Anwendung:
Protonet Website Zitat:“Daten mit hohem Schutzbedarf vertraulich und bequem mit Mandanten austauschen. Ein virtueller Datenraum, in dem Vertrauliches auch vertraulich bleib“ von Stephan Hansen-Oest (https://protonet.com/de/produkte/soul/ vom 20.12.)
Um unseren Pflichten hier nachzukommen sollte also irgendwo eine Möglichkeit geschaffen werden den Nutzern auch gemäß der bald kommenden Datenschutzgrundverordnung „….zum Zeitpunkt der Erhebung dieser (personenbezogenen) Daten“(Siehe Art.13.1.DS-GVO) die Information was mit seinen Daten geschieht mitgetielt bekommt.
Momentan ist dieser Bereich beim Soul OS nicht ausgefüllt. Ich würde mir wünschen das Protonet hier die Verantwortung übernimmt und auch an dieser Stelle ein tolles System zur Verfügung stellt.
Mit einem Gruß
Bernd
Wenn ich hier auch einmal hineingrätschen darf:
Welche Daten erfasst der Server bei einem Zugriff?
Erst einmal stellt sich die Frage, ob § 13 Abs. 1 TMG hier überhaupt Anwendung findet. Denn dann müsstet du ein Anbieter-Nutzer-Verhältnis haben. Das hast du aber z.B. nicht, wenn Du Mitarbeitern den Zugang einräumst und auch nicht bei freien Mitarbeitern u.ä.
Selten wird daher § 13 TMG wirklich einschlägig sein. Du kannst dann als Work-Around Datenschutzhinweise in der Kontaktrubrik unterbringen. Eine Vorlage dazu gibt es aber m.W. von Protonet nicht.
Die künftigen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO wirst du in ähnlicher Weise erfüllen können. Alternativ kannst du bei Art. 13 DSGVO z.B. auch im Vorwege per E-Mail senden.
Dürfte also in der Praxis nicht wirklich ein Problem darstellen.
Beste Grüße
Stephan Hansen-Oest
Rechtsanwalt 🙂